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Kanzleiprofil

Ausführliche Trennungsberatung

Bei der Trennung handelt es sich oft bei einem „Nichtjuristen“ um eine sehr schwierige Problematik, da durch die Entscheidung zur Trennung und der möglichen späteren Scheidung das gesamte weitere Leben unterhaltsrechtlich, vermögensrechtlich, aber auch emotional stark beeinflusst wird.

Es ist also gut, wenn Sie frühzeitig einen Anwalt aufsuchen, um sich beraten zu lassen, so dass eventuelle Probleme (z. B. Ehewohnung, Hausratsaufteilung, Unterhalt etc.) schon während der Trennungszeit geregelt bzw. vielleicht auch hierüber eine Vereinbarung geschlossen werden kann.

Scheidung

Die Scheidung selbst ist nach einem Jahr Getrenntleben möglich. Im Rahmen der Ehescheidung entscheidet das Gericht von Amts wegen über den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Die Ehezeit selbst endet erst mit Zustellung des Scheidungsantrages. Mindestens einer der Eheleute benötigt einen Anwalt, um den Scheidungsantrag beim Gericht einzureichen. Einen sogenannten „gemeinsamen“ Anwalt gibt es nicht, da auch der Anwalt nur eine Partei vertreten kann.

Unterhalt

Es gibt verschiedene Unterhaltsarten. So gibt es nicht nur den Kindesunterhalt (auch bekannt als Alimente), sondern auch den Volljährigenunterhalt, Trennungs­unterhalt, nachehelichen Unterhalt und Unterhalt gegenüber Verwandten. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach den jeweiligen anzuwendenden Tabellen. Die Unterhaltsberechnung ist kompliziert, da mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Hier rate ich Ihnen dringend einen Anwalt zur Berechnung oder sollten Sie bereits einen Unterhaltstitel besitzen, zur Überprüfung zu Rate zu ziehen, da die Tabellen der wirtschaftlichen Entwicklung von Zeit zu Zeit angepasst werden.

Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht

Häufig gibt es nicht nur zwischen verheirateten Paaren, sondern auch Paaren, welche in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammengelebt haben, Streit über die Ausübung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechtes. Das Kind gehört keinem Elternteil allein, es ist eine eigenständige Person. Auch hier kann versucht werden, zunächst eine außergerichtliche Einigung herbei­zuführen und sollte dieses nicht möglich sein, natürlich auch gerichtlich vorgegangen werden. Hierzu bedarf es jedoch einer speziellen Beratung.

Zugewinnausgleich

Wenn keine notarielle Vereinbarung vorliegt, leben Sie als Ehepaar im Güterstand der Zugewinn­gemeinschaft. Dieses bedeutet, dass jeder Ehepartner Herr seines Vermögens ist. Die Zugewinngemeinschaft endet durch Tod, Scheidung oder durch notarielle Vereinbarung. Am Stichtag (Zustellung Scheidungs­antrag an den Gegner) können dann die Vermögensstände der Ehepartner verglichen und der Ausgleich vom überschießenden Teil vorgenommen werden. Zum Zugewinn gehört nur Vermögen, also Ersparnisse, Geldanlagen, Werte kapitalbildender Lebensversicherungen, Grundvermögen etc.

Eheverträge

Um Streitigkeiten über die genannten Schwerpunkte während einer möglichen Scheidung zu verhindern, ist es oft nützlich, vor der Heirat einen Ehevertrag auf­zusetzen. Dieser kann auch jederzeit während der Ehe auf­gesetzt werden, damit sich kein Partner hintergangen fühlt.

Auch während der Trennungszeit kann eine sogenannte Trennungs- und Scheidungs­folge­sachen­vereinbarung geschlossen werden, die alles regelt, was Ihnen wichtig ist und die Scheidung kann dann problemlos erfolgen.

Wir arbeiten eng mit einer Notarin zusammen, die dann ohne Probleme den von uns aufgesetzten und mit allen Seiten abgestimmten Vertrag notariell beurkundet.

Ausführliche Trennungsberatung

Bei der Trennung handelt es sich oft bei einem „Nichtjuristen“ um eine sehr schwierige Problematik, da durch die Entscheidung zur Trennung und der möglichen späteren Scheidung das gesamte weitere Leben unterhaltsrechtlich, vermögensrechtlich, aber auch emotional stark beeinflusst wird.

Es ist also gut, wenn Sie frühzeitig einen Anwalt aufsuchen, um sich beraten zu lassen, so dass eventuelle Probleme (z. B. Ehewohnung, Hausratsaufteilung, Unterhalt etc.) schon während der Trennungszeit geregelt bzw. vielleicht auch hierüber eine Vereinbarung geschlossen werden kann.

Scheidung

Die Scheidung selbst ist nach einem Jahr Getrenntleben möglich. Im Rahmen der Ehescheidung entscheidet das Gericht von Amts wegen über den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Die Ehezeit selbst endet erst mit Zustellung des Scheidungsantrages. Mindestens einer der Eheleute benötigt einen Anwalt, um den Scheidungsantrag beim Gericht einzureichen. Einen sogenannten „gemeinsamen“ Anwalt gibt es nicht, da auch der Anwalt nur eine Partei vertreten kann.

Unterhalt

Es gibt verschiedene Unterhaltsarten. So gibt es nicht nur den Kindesunterhalt (auch bekannt als Alimente), sondern auch den Volljährigenunterhalt, Trennungs­unterhalt, nachehelichen Unterhalt und Unterhalt gegenüber Verwandten. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach den jeweiligen anzuwendenden Tabellen. Die Unterhaltsberechnung ist kompliziert, da mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Hier rate ich Ihnen dringend einen Anwalt zur Berechnung oder sollten Sie bereits einen Unterhaltstitel besitzen, zur Überprüfung zu Rate zu ziehen, da die Tabellen der wirtschaftlichen Entwicklung von Zeit zu Zeit angepasst werden.

Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht

Häufig gibt es nicht nur zwischen verheirateten Paaren, sondern auch Paaren, welche in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammengelebt haben, Streit über die Ausübung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechtes. Das Kind gehört keinem Elternteil allein, es ist eine eigenständige Person. Auch hier kann versucht werden, zunächst eine außergerichtliche Einigung herbei­zuführen und sollte dieses nicht möglich sein, natürlich auch gerichtlich vorgegangen werden. Hierzu bedarf es jedoch einer speziellen Beratung.

Zugewinnausgleich

Wenn keine notarielle Vereinbarung vorliegt, leben Sie als Ehepaar im Güterstand der Zugewinn­gemeinschaft. Dieses bedeutet, dass jeder Ehepartner Herr seines Vermögens ist. Die Zugewinngemeinschaft endet durch Tod, Scheidung oder durch notarielle Vereinbarung. Am Stichtag (Zustellung Scheidungs­antrag an den Gegner) können dann die Vermögensstände der Ehepartner verglichen und der Ausgleich vom überschießenden Teil vorgenommen werden. Zum Zugewinn gehört nur Vermögen, also Ersparnisse, Geldanlagen, Werte kapitalbildender Lebensversicherungen, Grundvermögen etc.

Eheverträge

Um Streitigkeiten über die genannten Schwerpunkte während einer möglichen Scheidung zu verhindern, ist es oft nützlich, vor der Heirat einen Ehevertrag auf­zusetzen. Dieser kann auch jederzeit während der Ehe auf­gesetzt werden, damit sich kein Partner hintergangen fühlt.

Auch während der Trennungszeit kann eine sogenannte Trennungs- und Scheidungs­folge­sachen­vereinbarung geschlossen werden, die alles regelt, was Ihnen wichtig ist und die Scheidung kann dann problemlos erfolgen.

Wir arbeiten eng mit einer Notarin zusammen, die dann ohne Probleme den von uns aufgesetzten und mit allen Seiten abgestimmten Vertrag notariell beurkundet.

Kanzlei Gabriele Voigt

Fachanwältin für Familienrecht
und Diplom-Betriebswirtin (FH)

Anschrift

Brühl 6
04109 Leipzig

Kontakt

Tel.   +49 341 21 111 78
Fax.  +49 341 21 189 99
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